Baptisten melden Kinder im Ausland an
Sieben Baptistenfamilien im Kreis Paderborn weigern sich, ihre insgesamt 15 Kinder in öffentliche Schulen zu schicken. Um der drohenden "Zwangszuführung" zu entgehen, haben nun sechs Elternpaare ihre Kinder in Belgien und Österreich angemeldet.
Die beiden streng gläubigen Baptistenfamilien haben ihre Kinder jetzt bei den Behörden in Österreich gemeldet, um der deutschen Schulpflicht zu entgehen. Insgesamt sieben Elternpaare hatten ihre 15 Kinder aus religiösen Gründen seit Oktober nicht mehr in die Grundschule geschickt.
Die Schulboykotteure sind streng gläubige Baptisten und mehrheitlich aus Kasachstan zugewandert. Sie lehnen für ihre Kinder den Besuch staatlicher Schulen bereits seit einigen Monaten ab, berufen sich auf ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit und nehmen Anstoß vor allem am Unterricht in Religion und Sexualkunde. Nach ihrer Auffassung wird in den Grundschulen beispielsweise zu freizügig über Sex gesprochen; sie wollen ihre Kinder deshalb zu Hause unterrichten und dazu das Lehrmaterial von zwei Fernschulen nutzen.
Auch Ermahnungen und Bußgelder konnten die Eltern nicht umstimmen. Bei der Bezirksregierung in Detmold haben sie inzwischen die Gründung einer eigenen Bekenntnisschule beantragt und bestehen darauf, dass Gott ausschließlich ihnen die Erziehungsgewalt über ihre Kinder zugestanden habe.
Der Paderborner Schul- und Jugenddezernent Wolfgang Walter kündigte an zu untersuchen, ob der von den Eltern geforderte Heimunterricht zulässig sei. Außerdem wolle er den Aufenthalt der Kinder im Ausland und die dortige Schule prüfen lassen. In Belgien und Österreich gilt im Unterschied zu Deutschland keine allgemeine Schulpflicht, sondern nur eine Unterrichtspflicht.
Das Familiengericht in Paderborn hatte den beiden Elternpaaren vor wenigen Wochen bereits das Sorgerecht teilweise entzogen und und das Recht zur Aufenthaltsbestimmung der Kinder dem Stadtjugendamt übertragen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass so der Schulbesuch der Kinder im nächsten Schuljahr sichergestellt werde. Notfalls solle das Jugendamt die Herausgabe der Kinder erzwingen.
